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1. Anmeldung
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des „da capo mobil“ mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast, etc.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des „da capo mobil“. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.1 Vertragspartner sind der Kunde und „DaCapomobil“, Richard Bühl, Düren. Ist der Besteller nicht der Kunde, haftet er „DaCapomobil“ gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Kunden. 1.2 Optionstermine sind für die Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann der Kunde keinen Anspruch auf Abschluss eines Bankett/Veranstaltungsvertrages aus dem Optionsangebot herleiten. 1.3 Bei Abweichungen zwischen dem vorgelegten Programm und der vereinbarten Veranstaltungsart kann „DaCapomobil“ vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber „DaCapomobil“ zu. 1.4 Der Kunde muss „DaCapomobil“ die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 48 Stunden vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis zu max. 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit „DaCapomobil“, weitergehende Abweichungen müssen vorher abgesprochen werden. 1.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Leistungen und Preise
2.1 Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. „DaCapomobil“ kann vom Kunden eine Vorauszahlung verlangen. 2.2 Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.3 Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann „DaCapomobil“ zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen. 2.4 Für eine Veranstaltung notwendige, behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. GEMA Gebühren sind vom Kunden direkt abzuführen, die Anmeldepflicht obliegt dem Kunden. 2.5 Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.
3. Haftung
3.1 Falls der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er „DaCapomobil“ gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner. 3.2 Falls der Besteller nicht gleich Veranstalter ist, wird „DaCapomobil“ dem Veranstalter eine schriftliche Auftragsbestätigung zusenden. 3.3 Der Veranstalter haftet „DaCapomobil“ gegenüber für die Bezahlung etwaiger von Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke. 3.4 Sollten Störungen und Defekte an von „DaCapomobil“ zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, wird „DaCapomobil“, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden. 3.5 Externe Zusatzdienstleistungen werden ohne Zuschlag von „DaCapomobil“ an den Veranstalter weitergegeben. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen. 3.6 Wenn externe Dienstleistungen ein Kostenvolumen von € 5.000,00 überschreiten, muss ein direkter Vertrag zwischen Veranstalter und externer Dienstleistung geschlossen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls direkt. Dieses schließt eine Haftung von „DaCapomobil“ für externe Dienstleistungen vollkommen aus. 3.7 Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, etc.) behält „DaCapomobil“ sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. 3.8 Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 3.9 Abweichende Vereinbarungen und Nebensprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt.
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So erreichen Sie uns: DaCapomobil im City Carrée Richard Bühl Wilhelmstrasse 38 52349 Düren
Telefon: 0 24 21 - 127 4970 10 Telefax: 0 24 21 - 127 4970 99 E-Mail: info@dacapomobil.de Internet: www.dacapomobil.de |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |